SCHEIDUNGSIMMOBILIE – DAS SIND DIE OPTIONEN

Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

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Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

Ist ein Verkauf der Immobilie sofort erforderlich?



Nicht sofort. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Immobilienübertragung auf die Kinder



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Falls es keine mehr Informationen... Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

Verkauf der Immobilie



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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